Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) – umgangssprachlich „Idiotentest" – ist eine Begutachtung, mit der die Fahreignung überprüft wird. Sie wird von der Führerscheinstelle angeordnet, wenn Zweifel bestehen, ob jemand sicher und verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilnimmt. In diesem Ratgeber erklären wir Schritt für Schritt, was auf Sie zukommt.
Eine MPU wird typischerweise in diesen Fällen verlangt:
Die Untersuchung besteht aus drei Teilen:
Hier werden u. a. Ihre Abstinenznachweise (z. B. Haaranalysen), Leberwerte und allgemeine Gesundheit geprüft. Bei Alkohol- und Drogendelikten ist ein lückenloser Abstinenznachweis meist die zentrale Voraussetzung.
Ein Reaktions- und Konzentrationstest (oft am sogenannten Wiener Testgerät) prüft Aufmerksamkeit und Reaktionsvermögen. Dieser Teil lässt sich gut üben.
Das Herzstück der MPU. Der Gutachter möchte verstehen, ob Sie Ihr früheres Verhalten aufgearbeitet haben und einen stabilen Verhaltenswandel zeigen. Ehrlichkeit und eine nachvollziehbare, glaubhafte Aufarbeitung sind entscheidend.
Die reine Begutachtung kostet je nach Fragestellung meist zwischen 350 und 800 Euro. Hinzu kommen Kosten für Abstinenznachweise und Vorbereitung. Einen detaillierten Überblick finden Sie in unserem Artikel MPU-Kosten, Fristen & Führerschein zurück.
Das hängt stark vom Delikt ab. Wird ein Abstinenznachweis über 6 oder 12 Monate verlangt, bestimmt diese Frist die Mindestdauer. Mit der Vorbereitung sollten Sie früh beginnen – idealerweise parallel zum Abstinenzprogramm.
Eine gute Vorbereitung umfasst drei Säulen: den lückenlosen Abstinenznachweis, das Üben des Leistungstests und vor allem die Aufarbeitung im psychologischen Gespräch. Wir begleiten Sie bei allen drei Schritten.
Die eigentliche Untersuchung dauert meist 2–3 Stunden. Der gesamte Prozess inklusive Abstinenznachweis kann jedoch 6–12 Monate in Anspruch nehmen.
Theoretisch ja, in der Praxis fällt jedoch ein großer Teil ohne professionelle Vorbereitung durch – meist am psychologischen Gespräch.
Sie können die MPU wiederholen. Sinnvoll ist es, das Gutachten analysieren zu lassen, um gezielt an den Gründen für das Nichtbestehen zu arbeiten.
Nicht immer. Bei Alkohol- und Drogendelikten ist er aber in der Regel verpflichtend. Bei reinen Punktedelikten meist nicht.