Wer wegen Alkohol oder Drogen den Führerschein verloren hat, muss für die MPU meist nachweisen, dass er über einen längeren Zeitraum abstinent gelebt hat. Die Haaranalyse ist dafür das anerkannteste und praktischste Verfahren. Hier erfahren Sie, wie sie funktioniert.
Konsumiert man Alkohol oder Drogen, lagern sich Abbauprodukte dauerhaft im Haar ein. Da Kopfhaar etwa einen Zentimeter pro Monat wächst, lässt sich rückblickend nachvollziehen, ob in einem bestimmten Zeitraum konsumiert wurde. Eine Strähne wird forensisch-toxikologisch ausgewertet – pro Probe sind in der Regel bis zu drei Monate (max. 6 cm) beurteilbar.
Beim Alkoholnachweis ist Ethylglucuronid (EtG) der entscheidende Marker – ein direktes Abbauprodukt von Alkohol. Liegt der EtG-Wert unter dem Grenzwert, gilt der Zeitraum als alkoholabstinent. Wichtig: Auch alkoholhaltige Lebensmittel, Mundwasser oder bestimmte Medikamente können den Wert beeinflussen.
Welche Dauer verlangt wird, hängt vom Delikt und der Vorgabe der Führerscheinstelle ab:
Wir bieten alle Zeiträume an – von der Alkohol-Haaranalyse über Drogen bis zum kombinierten Nachweis.
Damit der Nachweis anerkannt wird, muss er bestimmten Kriterien (CTU-Kriterien) folgen: Die Probenahme erfolgt kontrolliert und dokumentiert, die Identität wird geprüft, und die Auswertung erfolgt in einem akkreditierten Labor. Genau das stellen wir für Sie sicher.
Die Urinkontrolle erfordert mehrere unangekündigte Termine über den Zeitraum – das ist organisatorisch aufwendiger. Die Haaranalyse benötigt deutlich weniger Termine und ist daher für die meisten praktischer. Welche Variante in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir gern mit Ihnen.
Sehr zuverlässig. Bei korrekter, kontrollierter Durchführung nach forensischen Standards ist sie ein anerkanntes Beweismittel für Behörden und Gutachter.
Nein. Spezielle Shampoos oder Färben helfen nicht – im Gegenteil, Manipulationsversuche fallen auf und gefährden die Anerkennung.
Die Kosten hängen vom Zeitraum und der Anzahl der Abgaben ab. Den genauen Preis sehen Sie direkt beim jeweiligen Paket im Shop.
Nein. Da pro Probe nur ca. 3 Monate auswertbar sind, werden für 12 Monate mehrere Abgaben über den Zeitraum verteilt.