Viele fragen sich vor der ersten Haaranalyse: Was passiert da eigentlich genau? Der Ablauf ist unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt. Wichtig ist, dass alle Schritte dokumentiert und nach forensischen Standards durchgeführt werden – nur dann ist der Nachweis für die MPU anerkannt.
Zu Beginn weisen Sie sich mit einem gültigen Lichtbildausweis aus. Das stellt sicher, dass die Probe eindeutig Ihnen zugeordnet werden kann – ein zentrales Kriterium für die Anerkennung.
Es wird eine bleistiftdicke Haarsträhne möglichst kopfhautnah entnommen, meist am Hinterkopf. Das ist schmerzfrei und in der Frisur in der Regel nicht sichtbar. Bei zu kurzem Kopfhaar kann auf Körperhaar ausgewichen werden.
Die Probe wird versiegelt, beschriftet und mit einer lückenlosen Dokumentation (Chain of Custody) an ein akkreditiertes forensisch-toxikologisches Labor geschickt.
Im Labor wird die Probe auf die relevanten Marker untersucht – bei Alkohol auf EtG, bei Drogen auf die jeweiligen Substanzen. Anschließend erhalten Sie Ihren Befund, den Sie bei der MPU vorlegen.
Nein. Es wird nur eine kleine Haarsträhne abgeschnitten – das ist völlig schmerzfrei.
In der Regel nicht. Die Strähne wird so entnommen, dass sie in der Frisur nicht auffällt.
Die eigentliche Probenahme dauert nur wenige Minuten.